Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Kanton Thurgau
Gründung einer GmbH im Kanton Thurgau: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Kanton Thurgau
Der Kanton Thurgau mit seiner starken landwirtschaftlichen Tradition und der wachsenden Industrie bietet ideale Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH. Das Handelsregisteramt Thurgau ermöglicht eine einfache Firmeneintragung. Die Region ist bekannt für ihren Obst- und Gemüseanbau und innovative Technologien in der Landwirtschaft. Der Thurgau ist verkehrstechnisch gut an die Ballungsräume Zürich und Konstanz angebunden, was den Zugang zu wichtigen Märkten erleichtert. Zudem unterstützt die Wirtschaftsförderung Thurgau Unternehmerinnen und Unternehmer mit Beratungsangeboten und Vernetzungsmöglichkeiten. Die hohe Lebensqualität und die schöne Landschaft machen den Thurgau zu einem attraktiven Standort für neue Unternehmen.
Eine GmbH im Kanton Thurgau gründen: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten Ihrer GmbH ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. An dieser Stelle können Sie die Gründung der GmbH in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Unterschrift beglaubigen
Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung ins Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist nun aktiv und kann tätig werden.
Definition der GmbH in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Gründung einer GmbH: Vorteile
Der Kanton Thurgau bietet mehrere Vorteile für die Gründung einer GmbH, darunter ein günstiges Geschäftsumfeld und eine schlanke Bürokratie. Die Region ist für ihre wirtschaftliche Stabilität und hohe Lebensqualität bekannt. Die Registrierungsverfahren sind schnell, und die lokale Regierung bietet Unternehmern effiziente Unterstützung. Darüber hinaus bietet der Thurgau wettbewerbsfähige Steueranreize und zahlreiche Förderprogramme für neue Unternehmen, die ein ideales Umfeld für Innovation und unternehmerisches Wachstum schaffen.
Gründung einer GmbH: Nachteile
Im Thurgau kann die Gründung einer GmbH Nachteile mit sich bringen, wie z.B. die begrenzte Grösse des lokalen Marktes, was die Wachstums- und Expansionsmöglichkeiten einschränken kann. Der fehlende Schutz des persönlichen Vermögens des Eigentümers ist ein erhebliches Risiko, da das Privatvermögen im Falle finanzieller Schwierigkeiten beschlagnahmt werden kann. Die Infrastruktur ist zwar angemessen, entspricht aber möglicherweise nicht dem Niveau grösserer Kantone, was den Zugang zu Ressourcen und Unternehmensnetzwerken einschränkt. Darüber hinaus kann der lokale Wettbewerb, auch wenn er weniger intensiv ist, immer noch eine Herausforderung darstellen.
Was muss ich bei der Gründung einer GmbH im Kanton Thurgau beachten?
Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindestbetrag von CHF 20'000 (vollständig freigegeben) erforderlich.
Info: Der Gründer einer AG oder GmbH kann kein Geld aus der Pensionskasse beziehen, da er in seinem eigenen Unternehmen aufgrund eines Arbeitsvertrages angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Gesetzes.
Lorem ipsuDie GmbH benötigt mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.m dolor sit amet, consectetur adipiscing elit.
Die Revision ist ab 10 Beschäftigten obligatorisch. Nach Artikel 727 OR unterliegt eine GmbH der ordentlichen Revision, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet: Bilanzsumme: 20 Millionen Franken - Umsatz: 40 Mio. Franken - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre GmbH ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100.000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz zu versteuern.
Was Sie über die GmbH wissen müssen!
Bei der Gründung einer GmbH in der Schweiz sind verschiedene rechtliche und administrative Aspekte zu beachten. Hier die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind:
Wahl des Firmennamens
- Der Name muss eindeutig sein und darf nicht mit anderen eingetragenen Unternehmen verwechselt werden können.
- Er muss die Abkürzung „GmbH“ enthalten, um die Gesellschaftsform zu kennzeichnen.
Gesellschaftskapital
- Das Mindeststammkapital beträgt 20.000 CHF.
- Es muss vor der Eintragung voll einbezahlt sein.
Mitglieder und Anteile
- Es kann einen oder mehrere Gesellschafter geben.
- Jeder Gesellschafter muss mindestens einen Geschäftsanteil haben.
- Die Gesellschafter haften bis zur Höhe ihrer Anteile.
Vorteile der Gründung einer GmbH in der Schweiz
Beschränkte Haftung:
Die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Anteile. Dies begrenzt das persönliche finanzielle Risiko im Falle von Schulden der Gesellschaft.
Mindeststammkapital:
Das erforderliche Mindeststammkapital von 20.000 CHF ist im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen relativ günstig und erleichtert die Gründung neuer Unternehmen.
Glaubwürdigkeit und Vertrauen:
Eine GmbH gilt als solide und seriöse Unternehmensform, die das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Investoren stärken kann.
Flexible Struktur:
GmbHs bieten eine flexible Organisationsstruktur, die das Hinzufügen neuer Mitglieder und Änderungen in der Verwaltung erleichtert.
Steuerliche Vorteile:
Die Schweiz bietet ein wettbewerbsfähiges steuerliches Umfeld mit relativ niedrigen Steuersätzen und zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen, von denen das Unternehmen profitieren kann.
Nachteile der Gründung einer GmbH in der Schweiz
Anfängliche Kosten:
Die Gründungskosten, einschließlich Notar- und Registrierungskosten, können hoch sein.
Komplexität der Verwaltung:
Die Verwaltung kann komplex sein und erfordert eine detaillierte Buchführung und die Einhaltung strenger gesetzlicher Vorschriften.
Doppelbesteuerung:
Unternehmensgewinne werden auf Gesellschaftsebene besteuert, und die an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden unterliegen der Einkommensteuer, was zu einer möglichen Doppelbesteuerung führt.
Audit-Verpflichtungen:
Obwohl kleine Unternehmen für eine Befreiung von der Rechnungsprüfung optieren können, sind viele LLCs dennoch prüfungspflichtig, was zu zusätzlichen Kosten führt.
Wohnsitzverpflichtungen:
Mindestens ein Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben, was für ausländische Partner, die eine GmbH gründen wollen, ein Problem darstellen kann.
Diese Vor- und Nachteile sollten von jedem, der in der Schweiz eine GmbH gründen möchte, sorgfältig abgewogen werden, um sicherzustellen, dass diese Gesellschaftsform für seine geschäftlichen Bedürfnisse und Ziele geeignet ist.